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Arbeitnehmerüberlassung mit weniger Risiko

Unternehmen, die sich zur Erhaltung Ihrer personellen Flexibilität Arbeitnehmer ausleihen (Arbeitnehmerüberlassung), können arbeitsrechtlich aufatmen. Die geänderte gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), gültig seit dem 30.11.2011, sieht eine Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nunmehr ausdrücklich nur noch vorrübergehend vor. Damit stellt sich bei der Auslegung dieser geänderten Regelung die Frage, was der Gesetzgeber unter „vorrübergehend“ verstehen möchte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat zu dieser Frage eine erste Entscheidung gefällt (Az.: 7 Sa 1182/12 vom 16.10.2012). Im zu entscheidenden Fall wurde eine Krankenschwester (Klägerin) bei einer Tochtergesellschaft…

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Datenschutz Medizin: Patient – Herr seiner Daten?

Der Datenschutz bei der Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme beschäftigt seit einiger Zeit auch die Ärzteschaft. Bei der Nutzung derartiger Systeme kann es im Praxisbetrieb schnell zu Konflikten mit dem Datenschutz kommen kann. Die Folgen eines Verstoßes gegen datenschützende Regelungen können erheblich sein und den Betroffenen empfindlich treffen. Sei es unter Anderem durch berufsrechtliche Verfahren oder strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des Privatgeheimnisses nach § 203 StGB.   Hintergrund Datenschutz in der Medizin Um ein Gespür dafür zu entwickeln, was vom Datenschutz umfasst sein kann, hilft es sich mit…

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Stellt die E-Zigarette ein (Funktions-) Arzneimittel dar?

Dazu entscheidet heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Stadt in NRW unserer Mandantin verboten, E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids zu verkaufen. Im zuvor geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wurde dieser Verwaltungsakt bereits aufgehoben und die Mandantin konnte Ihre Artikel weiter vertreiben. Nunmehr muss das Gericht in der Hauptsache entscheiden, ob es sich bei den nikotinhaltigen Liquids in Verbindung bzw. durch die Verwendung mit der E-Zigarette um ein sog. Funktionsarzneimittel handelt. Dies hatte das OVG Münster in einem vorherigen Verfahren eigentlich bereits verneint. In der heute erfolgten mündlichen Verhandlung,…

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