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Anerkennung ausländischer Abschlüsse!

Änderung der Approbationsordnung Zum Jahreswechsel ist eine neue Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in Kraft getreten. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nunmehr die inhaltliche Ausgestaltung der Eignungs-/Kenntnisprüfung in §§ 36, 37 ÄApprO geregelt. Bislang herrschte Unsicherheit wie die Kenntnisprüfung auszugestalten ist und insbesondere auf welche Fächer sich diese bezieht. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Inhalte sowie den groben Ablauf normiert. Zukünftig bezieht sich die Prüfung auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, ergänzend sollen Aspekte der Notfallmedizin, der Klinischen Pharmakologie, der bildgebenden Verfahren, des Strahlenschutz sowie rechtliche Aspekte der Berufsausübung berücksichtigt werden. Zusätzlich kann…

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