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Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:   Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…

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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz tritt in am 01.08.2015 in Kraft!

Am 11.06.2015 wurde das Versorgungsstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen und tritt nun zum 01.08.2015 in Kraft.   Welche Änderungen ergeben sich? Die einschneidenden Änderungen ergeben sich durch das Versorgungsstärkungsgesetz insbesondere im Vertragsarztrecht, dort in der Nachfolgezulassung gemäß § 103 SGBV. Die vertragsärztlichen Zulassungen sind nur noch unter sehr begrenzten Einschränkungen ausschreibbar – jedenfalls in den Fachbereichen, in denen eine Überversorgung von über 140% besteht. Die Nachfolgeregelung für Einzelpraxen ist damit ab dem 01.08.2015 neu zu bewerten. Eine kurzfristige Übergabe an einen Nachfolger durch Übernahme der vertragsärztlichen Zulassung in überversorgten Bereichen ist nach dem…

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