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Steuerfachangestellte/n, Lohnbuchhalter/in (Teilzeit) gesucht

Wir suchen Verstärkung in der Lohnbuchhaltung. Über weitere Kenntnisse in der Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen würden wir uns freuen, sind aber keine Bedingung. Wir bieten einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz in einem motivierten Team sowie eine überdurchschnittliche Vergütung.
 

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Konfliktlösung durch außergerichtliches Mediationsverfahren


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Ihr Team für Recht und Steuern

Sebastian Vorberg, LL.M.

Dr. Katja Held

Tim Reichelt

Felix Geppert

Peter Ulrich Paul

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Vorberg & Partner - Rechtsanwälte und Steuerberater

Warburgstraße 37
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 44140080
Fax: 040 - 441400899
Mail: info@medizinanwalt.de
 

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100 % Forderung bei 0 % Kosten*

*Sehen Sie das Video zu ÄRZTE NOMINAL INKASSO (ÄrNI) in unserem Video-Blog.

Was ist das Besondere an Ärzte Nominal Inkasso? 

Die Hilflosigkeit bei nicht bezahlten Rechnungen hat ein Ende!

Mit unserem neuen Angebot:

ÄRZTE NOMINAL INKASSO (ÄrNI)

optimieren wir das Vorgehen gegen die immer größer werdende Zahl säumiger Patienten. Sonst wird meist eine bestimmte Quote der Rechnungsbeträge einbehalten, zum anderen bedarf es häufig der vorherigen und mit Unterschrift bestätigten Einwilligung des Patienten. Bei negativer Bonitätsprüfung wird häufig kein echtes Factoring mehr angeboten. Anders bei ÄrNI!

ÄrNI bietet:

  • 100 % der Forderung plus Zinsen ohne Kosten im Erfolgsfall
  •  keine Vorschuss- oder Kostenrechnung während des Verfahrens
  • faxen Sie einfach die betroffene Rechnung / Mahnung an Vorberg Rechtsanwälte und das Inkassoverfahren wird standardisiert eingeleitet
  • keine vorherige Unterschrift vom Patienten notwendig

Das ÄRNI Inkassoverfahren umfasst folgende Schritte aus einer Hand:

  • zunächst höfliches anwaltliches Aufforderungsschreiben
  • ohne Zahlung wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
  • bei Widerspruch wird das Gerichtsverfahren durchgeführt
  • wenn nötig folgt das Vollstreckungsverfahren


ÄRNI Garantie!

Durch das neu eingeführte Abtretungsverfahren, tritt der Arzt seine Forderung gegen den Patienten nach der ersten Mahnung zum Zwecke der Einbringung ab, unter der Bedingung, dass jede über die Kosten hinnausgehende Zahlung des Patienten zurück an den Arzt gezahlt wird.
Der Arzt hat so die Garantie, keine Rechtsanwalts oder Gerichtskosten zahlen zu müssen, weil die Forderung in unserem Namen und auf unsere Rechnung beigetrieben wird.
Zahlt der Patient vollständig, erhällt auch der Arzt 100 % seiner Forderung plus ggf. Zinsen.


 

 

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