Archiv für März 2010

Baltic-Prevention-Congress 2010

Mittwoch, 17. März 2010

Fachkongress für Anti-Aging & Präventionsmedizin
07. – 09.05.2010 an Bord der MS Color-Magic

PRÄVENTIVMEDIZIN UND ANTI-AGING
Der Baltic-Prevention-Congress vermittelt in jährlich wechselnden Themen anerkannte Therapien, zeigt Wege auf, ihre Umsetzung praxisnah zu vermitteln und Bekanntes zu vertiefen, sowie die Implementierung in der Praxis erfolgreich zu begleiten.
Der diesjährige Baltic-Prevention-Congress ergänzt Grundsatzvorträge zu den Themen Osteoporose, orthomolekulare Therapie und Lipolyse mit entsprechenden Workshops, greift Basiswissen der Endokrinologie auf und vertieft Ihre Fachkenntnisse in der minimalinvasiven Faltentherapie.

FORTBILDUNG MIT STIL UND AMBIENTE
Wie jedes Jahr haben wir bewußt für Sie die MS Color-Magic als Veranstaltungsort gewählt. Kurze Wege, perfekte Infrastruktur und jeglicher Komfort in seiner schönsten Form schaffen das nötige Ambiente für eine erfolgreiche Fortbildung. Genießen Sie einzigartige Stunden der Weiterbildung, des kollegialen Austauschs und der Entspannung an Bord der MS Color-Magic in Verbindung mit einem Kurztrip in die Kulturstadt Oslo.

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Baltic-Prevention-Congress-Programm

Baltic-Prevention-Congress-Informationen

Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis

Mittwoch, 17. März 2010

Das Finanzgericht Münster hat für Ärzte, die ihren Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermitteln und planen ihre Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis einzubringen, eine wichtige Entscheidung getroffen.
Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob zurückbehaltene Forderungen in voller Höhe den Übergangsgewinn im Jahr der Einbringung erhöhen oder erst bei Zahlung erfolgswirksam zu erfassen sind. Nach dem Urteilsspruch muss die Versteuerung erst im Zeitraum der Zahlung erfolgen. Es sei zwar, wenn der Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelt und die Praxis (unter Aufdeckung der stillen Reserven, sog. Teilwerteinbringung) in eine Gemeinschaftspraxis eingebracht wird, grundsätzlich ein Übergangsgewinn zu ermitteln. In der Folge wäre grundsätzlich der laufende Gewinn oder Verlust durch Zu- und Abschläge so zu korrigieren, als wäre er durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt worden. Für Forderungen wäre ein Zuschlag vorzunehmen, da der bisher ermittelte Gewinn diese Beträge mangels Zufluss nicht enthält. Jedoch sei in dem Fall, in dem der Einbringende Forderungen (wie z.B. Honoraransprüche) aus der Zeit vor der Einbringung zurückbehält, eine solche Gewinnrealisierung nicht zwingend. Die Forderungen seien erst bei Zufluss, d.h. im Jahr des Zuflusses als nachträgliche Einkünfte zu erfassen.
Für den Fall, dass der Arzt mit seiner Praxis auch die Forderungen mit einbringt, führt dies bei einer Teilwerteinbringung allerdings zur sofortigen Gewinnrealisierung.

Transparenzberichte des MDK bei Pflegeheimen dürfen veröffentlicht werden

Dienstag, 09. März 2010

Dieses entschied das Sächsische Landessozialgericht zum Aktenzeichen L 1 P1/10 B ER. Ein Pflegeheimträger hatte Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung eines MDK-Prüfberichtes im Internet ersucht. Er hatte sich insbesondere darauf berufen, dass die vom MDK gerügten Mängel zwischenzeitlich behoben worden seien und damit bei Veröffentlichung keine aktuellen Verhältnisse wiedergespiegelt würden. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht.

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht