Markenrecht

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Bei der Gründung von Unternehmen, Praxen, MVZ und Kliniken wird auf die Wahl der Firma bzw. des Namens nicht selten große Mühe verwendet. Schließlich ist die Unternehmensbezeichnung – bei Geschäftslokalen häufig im wahrsten Sinne des Wortes – das Aushängeschild des Unternehmens und stellt einen erheblichen, wenn nicht sogar den wesentlichen Firmenwert dar.

Oft wird aber nicht geprüft, ob die gefundene Bezeichnung zu Kollisionen mit älteren Unternehmensbezeichnungen führt. Eine etwa vom “besser Berechtigten” erzwungene sofortige Aufgabe der Bezeichnung aufgrund Verletzung älterer Kennzeichen kann zu einem erheblichen Schaden führen.

Unternehmensgründern ist deshalb zu empfehlen, frühzeitig marken- und firmenrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit ausreichend Zeit für die Namenswahl verbleibt. Nur so kann der Gründer sicher gehen, keine teuren Abmahnungsprozesse führen zu müssen und im schlimmsten Falle rückwirkend den Firmennamen ändern zu müssen und dadurch weitere unnötige Kosten zu verursachen.