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Aufklärungspflicht bei fehlender Routine des Operateurs

Eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil v. 23.03.2011, Az: 7 U 79/10) hat die Anforderungen an die Aufklärungsverpflichtungen des Arztes gegenüber dem Patienten bei neben der Standardversorgung anderweitig erprobten Operationsmethoden aufgezeigt. Im vorliegenden Fall hat der Patient den behandelnden Arzt wegen fehlender Aufklärung auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Arzt nahm bei dem Patienten eine Hüftgelenksoperation vor, die im konkreten Fall nicht der Standardversorgung entsprach, gleichwohl aber medizinisch indiziert war. Der verklagte Arzt führte diese neue Operationsmethode jedoch nur etwa 10mal zuvor selbst durch und klärte den Patienten darüber nicht…

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