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Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden

BAG, Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21 (LAG Niedersachsen 13.10.2020 – 10 Sa 619/19)
Nach § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind, ohne dass sie ein Verschulden trifft.

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