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Gesundheitsbezogene Werbung – erlaubt?

Die Health Claims Verordnung der EU regelt, unter welchen Voraussetzungen Lebensmittel und andere Gesundheitsprodukte mit gesundheitsbezogenen Angaben werben dürfen.   Die Verwendung gesundheitsbezogener Werbung ist unionsweit strengen Auflagen unterstellt. Besonders Vertreiber von Gesundheitsprodukten stehen daher regelmäßig vor der Frage, inwiefern sie mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, Kosmetika & Co werben dürfen. Grundsätzlich ist immer dann Vorsicht geboten, wenn ein Wirkungszusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt und dem körperlichen Organismus hergestellt wird. Hierbei handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben, welche nur zulässig sind, wenn die behauptete Wirkung auch tatsächlich wissenschaftlich nachgewiesen…

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