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BGH entscheidet: Keine Zugaben bei Einlösen von Rezepten durch Apotheker

Immer wieder beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage, ob es Apothekern erlaubt ist, seinen Kunden bei der Abgabe von Arzneimitteln eine Zuwendung in Form eines Geschenkes oder eines Gutscheins ausgeben zu dürfen. In den Urteilen des Bundesgerichtshofes am 06.06.2019 zu den Aktenzeichen I ZR 206/17 und I ZR 60/18 entschied nunmehr der Bundesgerichtshof erneut: Apotheken dürfen im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel keinerlei Geschenke oder Gutscheine ausgeben. Der Bundesgerichtshof kehrt sich insoweit von der älteren Rechtsprechung ab, wo noch geringfügige Werbeabgaben als zulässig erachtet wurden. Der Bundesgerichtshof vertrat…

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Apothekenrecht: Geringwertige Kleinigkeiten bei Abgabe von preisgebundenen Arzneimitteln

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 23.05.2012 zum Aktenzeichen 5 A 34/11 eine Verfügung der Apothekerkammer gegen einen Apotheker aufgehoben. Der Apotheker hatte ein Bonusmodell entwickelt, wonach Kunden bei Einlösung von Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Bonustaler von 50 Cent erhalten haben, den sie später in der Apotheke gegen Prämien oder bei Kooperationspartnern einlösen konnten. Grundsätzlich sind nach dem geltenden Heilmittelwerberecht Bar-Rabatte bei preisgebundenen Arzneimitteln ausnahmslos untersagt. Die Gewährung von geringwertigen Kleinigkeiten ist aber zulässig. Das Gericht urteilte vorliegend, dass die Gewährung eines Bonustalers im Wert von 50 Cent…

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