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COVID-19 versus Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in Zeiten der Corona-Pandemie zusätzliche Nebenpflichten zu beachten. Zwar gelten grundsätzlich weiterhin die allgemein auch vor der Corona-Krise bestehenden arbeitsrechtlichen Grundlagen ebenso wie die bisherigen Grundsätze zum Kurzarbeitergeld nahezu uneingeschränkt fort. Dennoch stellen sich aufgrund vieler besonderer Fallkonstellationen und (Eil-)Verordnungen des Bundeskabinetts (u.a. zum Kurzarbeitergeld) neue Situationen dar, die zusätzliche arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen.

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