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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz tritt in am 01.08.2015 in Kraft!

Am 11.06.2015 wurde das Versorgungsstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen und tritt nun zum 01.08.2015 in Kraft.   Welche Änderungen ergeben sich? Die einschneidenden Änderungen ergeben sich durch das Versorgungsstärkungsgesetz insbesondere im Vertragsarztrecht, dort in der Nachfolgezulassung gemäß § 103 SGBV. Die vertragsärztlichen Zulassungen sind nur noch unter sehr begrenzten Einschränkungen ausschreibbar – jedenfalls in den Fachbereichen, in denen eine Überversorgung von über 140% besteht. Die Nachfolgeregelung für Einzelpraxen ist damit ab dem 01.08.2015 neu zu bewerten. Eine kurzfristige Übergabe an einen Nachfolger durch Übernahme der vertragsärztlichen Zulassung in überversorgten Bereichen ist nach dem…

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