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Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis

Das Finanzgericht Münster hat für Ärzte, die ihren Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermitteln und planen ihre Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis einzubringen, eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob zurückbehaltene Forderungen in voller Höhe den Übergangsgewinn im Jahr der Einbringung erhöhen oder erst bei Zahlung erfolgswirksam zu erfassen sind. Nach dem Urteilsspruch muss die Versteuerung erst im Zeitraum der Zahlung erfolgen. Es sei zwar, wenn der Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelt und die Praxis (unter Aufdeckung der stillen Reserven, sog. Teilwerteinbringung) in eine Gemeinschaftspraxis eingebracht wird, grundsätzlich ein Übergangsgewinn…

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Transparenzberichte des MDK bei Pflegeheimen dürfen veröffentlicht werden

Dieses entschied das Sächsische Landessozialgericht zum Aktenzeichen L 1 P1/10 B ER. Ein Pflegeheimträger hatte Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung eines MDK-Prüfberichtes im Internet ersucht. Er hatte sich insbesondere darauf berufen, dass die vom MDK gerügten Mängel zwischenzeitlich behoben worden seien und damit bei Veröffentlichung keine aktuellen Verhältnisse wiedergespiegelt würden. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht.   

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