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OLG- Urteil zu den Anforderungen an ein ärztliches Aufklärungsgespräch (Az: 5 U 43/08)

Häufig erfolgt eine ärztliche Aufklärung anhand eines sogenannten Perimed- Bogens. Das OLG Oldenburg hat in seinem Urteil vom 27.02.2009 (Az: 5 U 43/08) entschieden, dass eine solche Aufklärung ein persönliches Gespräch nicht ersetzt und damit den Anforderungen an ein ärztliches Aufklärungsgespräch nicht standhält. Dem Rechtsstreit lag eine vorgenommene Koloskopie zugrunde, über die der Patient nur mittels eines Perimed- Bogens und dem Zusatz „ggf. mit endoskopischer Resektion (Polypektomie/ Mukosektomie)“ aufgeklärt wurde. Im Verlauf des Eingriffs kam es zu Komplikationen mit der Folge, dass der Patient sich weiteren Operationen unterziehen musste und…

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