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Werbung mit Pauschalpreisen für (zahn-)ärztliche Leistungen

Immer wieder wird in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Werbemedien (z.B. an Nahverkehrsbussen) mit (zahn-)ärztlichen Leistungen zum Pauschalpreis geworben. Hier ist jedoch für den Arzt / Zahnarzt Vorsicht geboten. Ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 21.04.2011 (Aktenzeichen 14 O 184/10) mahnt erneut zur Vorsicht. Abgemahnt wurde eine oral-chirurgische Facharztpraxis, die in einer Zeitung mit einem Pauschalpreis für Zahnimplantate (hier: 888,00 €) geworben hatten. Das Gericht erkannte, dass die Werbung unlauter im Sinne des § 3 UWG war und untersagte die Werbung. Es sah einen Verstoß gegen die Regelungen der GOZ. Hiernach…

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