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Bezeichnung "Zahnärztehaus" verstößt nicht gegen Berufsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.07.2011 (Aktenzeichen 1 BVR 407/11) die Berufsgerichte abermals in die Schranken verwiesen. In dem vorliegenden Fall waren die Beschwerdeführer im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis in einem Haus gemeinsam tätig. Zudem befindet sich in dem Haus ein zahntechnisches Labor. In Anzeigen und im Internet traten die Zahnärzte unter dem Begriff “Zahnärztehaus” auf, was ihnen durch die Berufsgerichte untersagt wurde. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Entscheidung der Berufsgericht eine Verletztung der grundgesetzlich verankerten Berufsfreiheit. Werbebeschränkende Vorschriften der ärztlichen und zahnärztlichen Berufsordnungen seien nur insoweit verfassungsgemäß, soweit…

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Angebot von unentgeltlichen Seminaren durch Pharmaunternehmen

Das Oberlandesgericht München hat am 09.06.2011 (Aktenzeichen: 29 U 2026/08) nach Zurückverweisung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 09.09.2010, Aktenzeichen: I ZR 157/08) entschieden, dass in dem Angebot von unentgeltlichen Seminaren für Ärzte zum Thema GOÄ, IGeL und EBM kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und / oder Berufsrecht zu sehen ist. Das Gericht hat festgestellt, dass allein die unentgeltliche Teilnahme eines Arztes an einer solchen Veranstaltung nicht geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Arztes in seiner ärztlichen Berufsausübung unanagemessen und unsachlich zu beeinflussen. Es bestand im vorliegenden Fall keine Abhängigkeit der Teilnahme an den…

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