MEDIZINANWALTBLOG
Rundfunkgebühren für Autoradio
Bei Fahrten des Arztes in die Praxis muss dieser für das Autoradio (zusätzlich) GEZ-Gebühren zahlen. Das Verwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 10 K 736/09) entschied hier, dass dieses auch dann gelte, wenn der Arzt bereits für seinen Privathaushalt GEZ-Gebühren zahle.
Fristlose Kündigung bei Beleidigungen?
Wiederholte Beleidigung der Kollegen durch einen Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Grundsätzliches Erfordernis ist jedoch auch hier, dass der Arbeitnehmer zuvor bereits mehrmals beleidigend aufgetreten ist und dieses Verhalten trotz einschlägiger Abmahnung fortsetzt. In diesen Fällen ist es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, ein solches Verhalten auch als letztes Mittel mit einer fristlosen Kündigung zu beenden, um die anderen Arbeitnehmer vor diesem Verhalten zu schützen. Nur so kann er die Störungen des Betriebsfriedens bei einschlägigen Fällen unterbinden. Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und bedroht, kann eine fristlose Kündigung…
6. Interdisziplinäres Ärztesymposium
Veranstalter: Mediplex Hamburg Vortrag: Dr. Katja Held Thema: Die Zulässigkeit von Kooperations- und Zuweisermodellen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern Ort: Hamburg, Hotel Sofitel Am alten Wall weitere Informationen unter: www.mediplex.de
9. Dresdner Symposium für Fertilität 2010
Vortrag: Dr. Katja Held Thema: Neues für Berufsausübungsgemeinschaften und Einzelpraxen Tag: 13.03.2010
Haftung in Partnerschaftsgesellschaften Urteil BGH 19.11.2009
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur Haftung in Partnerschaftsgesellschaften getroffen. Der Entscheidung lag eine Anwalts-Partnerschaft zugrunde. Die Ausführungen des Bundesgerichtshofes sind aber auch vollumfänglich auf die Ärztegesellschaften in Form der Partnerschaftsgesellschaft übertragbar. Hiernach haften Ärzte, die sich mit anderen Ärzten in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen haben, in der Regel mit ihrem Privatvermögen für Behandlungsfehler ihrer Partner. Nach der Entscheidung des BGH gilt dieses auch für Schadenersatzansprüche, die vor Eintritt eines (Neu-)Gesellschafters in die Partnerschaftsgesellschaft entstanden sind. Voraussetzung für die Haftung ist, dass der (Neu-) Gesellschafter nach Eintritt mit der Bearbeitung des…