Rundfunkgebühren für Autoradio

Bei Fahrten des Arztes in die Praxis muss dieser für das Autoradio (zusätzlich) GEZ-Gebühren zahlen. Das Verwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 10 K 736/09) entschied hier, dass dieses auch dann gelte, wenn der Arzt bereits für seinen Privathaushalt GEZ-Gebühren zahle.

Posted in
Schlagwörter