MEDIZINANWALTBLOG

Kategorien

Archive

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Hygienegesetz

Am 08.07.2011 wurde durch den Bundesrat u.a. das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt. In diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Ein kurzer Abriss der getroffenen gesetzlichen Regelungen zeigt, dass der Anspruch auf hinreichende Hygiene nunmehr gesetzlich verbrieft wird. Hieraus folgt ein künftig weitergehender Aufwand für Krankenhäuser aber auch sonstigen medizinischen Einrichtungen. Die Umsetzung obliegt den einzelnen Bundesländern, die bis zum 31.03.2012 entsprechende Verordnungen erlassen müssen. Ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen: – gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes…

Mehr dazu

Der Praxisübergabe nachfolgende „unkündbare Anstellung“ des Praxisübergebers doch kündbar?(§ 103 Abs. 4 b SGB V)

Die einer Praxisübergabe nachfolgende Anstellung des Praxisübergers ist arbeitsrechtlich nicht ohne Risiko, sofern sich der Praxisübergeber als nunmehr Angestellter Arzt wissentlich nicht an seine arbeitsvertraglichen Pflichten hält. In einem vom Arbeitsgericht Hagen (18.01.2011, Az: 5 Ca 1324/10) entschiedenen Fall, ist einem angestellten Arzt nach erfolgter Praxisübergabe von den Praxisübernehmern erfolgreich fristlos gekündigt worden. Dies, obwohl die Parteien die ordentliche Kündigung für die ersten drei Jahre der Beschäftigung arbeitsvertraglich ausgeschlossen hatten und dem Arzt Bestandsschutz gewährt werden sollte. Die Kündigung beruhte auf dem Sachverhalt, dass der Angestellte Arzt seit jeher Kurzgutachten…

Mehr dazu

Zweigniederlassung einer zur Heilmittelerbringung zugelassenen Physiotherapiepraxis bedarf der gesonderten Zulassung nach § 124 SGB V

Eine neuere Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Urteil v. 15.06.2011 Az: S 25 KR 143/09) hat die Zulassungsanforderungen nach § 124 SGB V an die Heilmittelerbringer im Falle des Betreibens einer Zweigniederlassung herausgearbeitet. Im vorliegenden Fall erbrachte ein zugelassener Heilmittelerbringer physiotherapeutische Leistungen nicht nur in der (zugelassenen) Hauptpraxis, sondern auch an einem anderen Ort in Form einer Zweigniederlassung und brachte diese unter der Hauptpraxis zur Abrechnung. Die Krankenkasse forderte die Behandlungskosten vom Heilmittelerbringer zurück. Das Sozialgericht gab der Klage statt und verurteilte den Heilmittelerbringer zur Rückzahlung auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs….

Mehr dazu

Vertragsarzt verliert Honoraranspruch bei falscher Aufklärung zur Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

Eine neuere Entscheidung des saarländischen Landessozialgerichts (Urteil v. 22.06.2011 Az: L 2 KR 1/11) verstärkt nochmals die Aufklärungsanforderungen an den Vertragsarzt, wenn dieser eine Behandlung gegenüber einem Kassenpatienten erbringt. In dem zugrundeliegenden Fall klagte die Patientin als Versicherte gegen ihre Krankenkasse auf Zahlung von ihr verauslagter Behandlungskosten. Gegenüber der Patientin wurde seitens des Vertragsarztes behauptet, sie müsse für die ambulante Behandlung in Vorleistung treten, könne jedoch später problemlos Kostenerstattung gegenüber ihrer Krankenkasse verlangen. Die Krankenkasse lehnte dies wegen der fehlenden Voraussetzungen nach § 13 Abs. 3 SGB V ab. Das…

Mehr dazu

Bundesverfassungsgericht erweitert das Werberecht für Ärzte / Zahnärzte

Mit seiner Entscheidung vom 1.6.2011 (Az.:1 BvR 233/10 + 1 BvR 235/10) hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Zahnärzte in ihren Werbemaßnahmen umfassend gestärkt und mit dieser Entscheidung gezeigt, dass die zeitlichen Veränderungen im Internet sowie sonstigen Werbemaßnahmen immer der heutigen Zeit angepasst werden können. Entscheidend sind dem Urteil nach nicht pauschale Aussagen gewisse Werbemaßnahmen seien unzulässig, sondern vielmehr steht jeweils eine Abwägung vorab, ob das Allgemeinwohl des Adressaten (Patienten) kreises nachteilig beeinflusst werden kann und / oder schützenswerte Allgemeininteressen berührt werden. In Kürze zu dem o.g. vom BVerfG zu…

Mehr dazu