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Neue Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation für Immigranten:

Abkopplung von der Staatsangehörigkeit, dafür die einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung Durch Artikel 29 des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wurde die BÄO mit Wirkung zum 01.04.2012 hinsichtlich der Erteilung der Approbation sowie der Berufserlaubnis geändert. Die Approbation kann nun unabhängig von der Staatsangehörigkeit erteilt werden. Unterschieden wird nunmehr nach der Herkunft des Abschlusses. Die Erteilung der Approbation hängt von dem Nachweis der Gleichwertigkeit der im Ausland abgeschlossenen medizinischen Ausbildung ab. Wird ein Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt und es liegt kein EU/EWR-Abschluss vor, prüft die…

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