MEDIZINANWALTBLOG

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Unerlaubte Zuweisung bei Empfehlung eines Sanitätshauses – Landgericht Köln, 33 O 23/20 vom 04.05.2021

Die Berufsordnungen der Ärzte regeln, dass grundsätzlich eine Zuweisung von Patienten nicht erlaubt ist. In § 31 Abs. 2 M-BOÄ heißt es: „Sie dürfen ihren Patientinnen und Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärztinnen oder Ärzten, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen.“

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Standardisierte Aufklärungsformulare BGH: nur eingeschränkte AGB-Kontrolle

Die ärztliche Aufklärungspflicht ist ein Dauerbrenner Thema, das allzu schnell im Alltag übersehen wird. Die ordnungsgemäße und umfassende Aufklärung ist dabei nicht nur im Sinne des Patienten sinnvoll und notwendig, sondern soll auch den Arzt absichern. Denn nur nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung kann der Patient wirksam in die geplante Behandlung einwilligen.

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Approbation ohne Gleichwertigkeitspruefung!

Erfolg! Ein langer Atem und eine umfassende Dokumentation des Studieninhalts zahlen sich aus. Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht den Anspruch einer Zahnärztin aus einem Drittstaat auf Erteilung der Approbation durchsetzen. Streitig war die Frage, ob das zahnmedizinische Studium mit der deutschen zahnmedizinischen Ausbildung als gleichwertig eingestuft werden kann. Im Antragsverfahren hatte sich die Approbationsbehörde eines Sachverständigen bedient, der der Auffassung war, dass die zahnmedizinische Ausbildung nicht gleichwertig sei. Gegen den auf dieser Basis ergangenen Bescheid erhoben wir für unsere Mandantin Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auf unseren Vortrag hin beauftragte das Verwaltungsgericht…

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse!

Änderung der Approbationsordnung Zum Jahreswechsel ist eine neue Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in Kraft getreten. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nunmehr die inhaltliche Ausgestaltung der Eignungs-/Kenntnisprüfung in §§ 36, 37 ÄApprO geregelt. Bislang herrschte Unsicherheit wie die Kenntnisprüfung auszugestalten ist und insbesondere auf welche Fächer sich diese bezieht. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Inhalte sowie den groben Ablauf normiert. Zukünftig bezieht sich die Prüfung auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, ergänzend sollen Aspekte der Notfallmedizin, der Klinischen Pharmakologie, der bildgebenden Verfahren, des Strahlenschutz sowie rechtliche Aspekte der Berufsausübung berücksichtigt werden. Zusätzlich kann…

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Verbot von Rezeptsammelstellen in Arztpraxen

Grundsätzliches Verbot! Das Einrichten von Rezeptsammelstellen ist grundsätzlich gemäß § 24 ApoBetrO verboten. Insoweit hat das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 42/13) im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen bei Angehörigen der Heilberufe auch nach der Änderung der ApoBetrO fortbesteht.   Was ist eine unerlaubte Rezeptsammelstelle? Eine unerlaubte Rezeptsammelstelle liegt vor, wenn ein Apotheker – ohne im Besitz einer Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle zu sein – Dritte organisiert dazu veranlasst, für ihn Rezepte zu sammeln, oder wenn Rezepte, die von Dritten gesammelt…

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