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Verbot von Rezeptsammelstellen in Arztpraxen

Grundsätzliches Verbot! Das Einrichten von Rezeptsammelstellen ist grundsätzlich gemäß § 24 ApoBetrO verboten. Insoweit hat das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 42/13) im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen bei Angehörigen der Heilberufe auch nach der Änderung der ApoBetrO fortbesteht.   Was ist eine unerlaubte Rezeptsammelstelle? Eine unerlaubte Rezeptsammelstelle liegt vor, wenn ein Apotheker – ohne im Besitz einer Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle zu sein – Dritte organisiert dazu veranlasst, für ihn Rezepte zu sammeln, oder wenn Rezepte, die von Dritten gesammelt…

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