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Nachgewährung von Urlaub bei coronabedingter Quarantäne? NEIN !

Nach Auffassung des Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 7.7.21 zum Az. 2 Ca 504/21) bestehen für Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Nachgewährung von Urlaub bei angeordneter Quarantäne.

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Quarantäne rechtfertigt keine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitnehmer war aufgrund behördlicher Anordnung zur Einhaltung häuslicher Quarantäne verpflichtet worden. Der Arbeitnehmer war zuvor in Kontakt zu einem positiv auf Covid-19 getestetem Familienmitglied und erhielt die Anordnung zur Quarantäne telefonisch vom Gesundheitsamt mitgeteilt.

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