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Rezepte / Verordnungen: Was ist neu im Sinne der AMVV?

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung ist mit Wirkung zum 01.07.2015 in § 2 Absatz 1 Nummer 1 geändert worden. Die Pflichtangaben auf Rezepten / Verordnungen für die Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sprechstundenbedarf sowie für Rezepte / Verordnungen für privat versicherte Patienten sind ergänzt worden. Ist die Ausstellung der Rezepte / Verordnungen formell zu beanstanden, besteht für die Apotheker die Gefahr der Retaxierung. Die Übergangsfrist zur Schonung von Retaxierungen läuft am 30.09.2015 ab.   Beachten Sie daher folgendes: Um ein formell wirksames Rezept / Verordnung auszustellen, sind folgende Pflichtangaben nach der AMVV notwendig:  …

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