MEDIZINANWALTBLOG
Bewertungsportal bei Jameda teils unzulässig
Das OLG Köln hat am 14.11.2019 (Az. 15 U 89/19 + 15 U 126/19) entschieden, dass die Bewertungsplattform Jameda in Teilen unzulässig agiert. Damit können sich viele auf der Plattform ungewollt bewertete Ärzte nunmehr damit auseinandersetzen, ob die in ihrem Profil bei Jameda enthaltenen Bewertungsdaten in zulässiger Art und Weise veröffentlicht werden und Jameda auf Löschung / Unterlassung in Anspruch nehmen möchten.