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Bundesverwaltungsgericht: E-Zigarette kein Arzneimittel oder Medizinprodukt!

Nun steht es fest! Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt – Partner bei Vorberg&Partner – erzielte heute (20.11.2014) einen herausragenden Erfolg in Sachen E-Zigaretten am BVerwG. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es sich bei E-Zigaretten weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte handelt! Dies hat große Auswirkungen auf den Vertrieb entsprechender Produkte, da nun geklärt ist, dass der Verkauf von E-Zigaretten keiner gesonderten Zulassung bedarf! E-Zigaretten und Liquids werden weiterhin in Tabakläden und im Internet frei verkäuflich sein.     

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