Bundesverwaltungsgericht: E-Zigarette kein Arzneimittel oder Medizinprodukt!

Nun steht es fest!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt – Partner bei Vorberg&Partner – erzielte heute (20.11.2014) einen herausragenden Erfolg in Sachen E-Zigaretten am BVerwG.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es sich bei E-Zigaretten weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte handelt! Dies hat große Auswirkungen auf den Vertrieb entsprechender Produkte, da nun geklärt ist, dass der Verkauf von E-Zigaretten keiner gesonderten Zulassung bedarf! E-Zigaretten und Liquids werden weiterhin in Tabakläden und im Internet frei verkäuflich sein. 

 

Tim Reichelt Fachanwalt für Arbeitsrecht Gewerblicher Rechtsschutz

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz

 

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