Bundesverwaltungsgericht: E-Zigarette kein Arzneimittel oder Medizinprodukt!
20 November 2014
Nun steht es fest!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt – Partner bei Vorberg&Partner – erzielte heute (20.11.2014) einen herausragenden Erfolg in Sachen E-Zigaretten am BVerwG.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es sich bei E-Zigaretten weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte handelt! Dies hat große Auswirkungen auf den Vertrieb entsprechender Produkte, da nun geklärt ist, dass der Verkauf von E-Zigaretten keiner gesonderten Zulassung bedarf! E-Zigaretten und Liquids werden weiterhin in Tabakläden und im Internet frei verkäuflich sein.
![Tim Reichelt Fachanwalt für Arbeitsrecht Gewerblicher Rechtsschutz](https://www.medizinanwalt.de/wp-content/uploads/2016/01/STU_6249-2012-10-29-um-11-27-07-300x199.jpg)
Tim Reichelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
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