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Selektives Vertriebssystem auch bei Nicht-Luxuswaren zulässig

Ein neues Urteil des OLG Hamburg bestätigt, auch Anbieter „hochwertiger“ Produkte, die keine Luxuswaren darstellen, dürfen den Verkauf ihrer Waren auf eBay verbieten   Laut einem neuen Urteil des OLG Hamburg (22.03.2018, Az.: 3 U 250/16) dürfen Anbieter von hochwertigen Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produkten den Verkauf ihrer Produkte auf eBay und anderen Internet-Verkaufsplattformen verbieten. Damit knüpft das OLG Hamburg an das Coty-Urteil des EuGH vom 06. Dezember 2017 (Az.: C-230/16) an, demnach Anbieter von Luxuswaren ihren Händlern den Verkauf ihrer Waren über Verkaufsplattformen im Internet verbieten können. Diese Bestimmungen…

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EU-Kosmetikverordnung gilt ab 11. Juli 2013

Mit Wirkung zum 11. Juli 2013 tritt die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel) in Kraft.   Nicht nur Hersteller von Kosmetika wie z.B. Apotheker sondern auch Händler sind von den neuen Informations- und Werberichtlinien betroffen. Damit wird die bislang geltende Verordnung über kosmetische Mittel ersetzt. Die EU-Kosmetikverordnung wird im erweiterten Umfang den Gesundheitsschutz und die Verbraucherinformationen durch die Verpflichtung der Hersteller zur Regelung der Zusammensetzung und Kennzeichnung von kosmetischen Mittel gewährleisten.  (Lesen Sie auch den Beitrag von RA…

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