MEDIZINANWALTBLOG
Unerlaubte Zuweisung bei Empfehlung eines Sanitätshauses – Landgericht Köln, 33 O 23/20 vom 04.05.2021
Die Berufsordnungen der Ärzte regeln, dass grundsätzlich eine Zuweisung von Patienten nicht erlaubt ist. In § 31 Abs. 2 M-BOÄ heißt es: „Sie dürfen ihren Patientinnen und Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärztinnen oder Ärzten, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen.“