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Selektivverträge und steuerrechtliche Probleme wegen Gewerblichkeit

Der Abschluss von Selektivverträgen wird in letzter Zeit viel diskutiert. Nicht zuletzt durch die Änderungen des § 140b SGB V und der damit verbundenen Erweiterungen der Teilnehmer von Selektivverträgen wird eine Zunahme an Selektivverträgen in längerer Zukunft am Gesundheitsmarkt erwartet. Allerdings sollten Ärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen, immer auch die steuerrechtliche Komponente im Blick behalten. Insbesondere wenn ein Arzt, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist, ist darauf zu achten, dass hier keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, die nach § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG auf…

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