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Für geleistete Überstunden trägt der Arbeitnehmer die Beweislast

Nicht selten kommt es bei Beendigungen von Anstellungsverhältnissen vor, dass die Arbeitsvertragsparteien über die Zahlung von geleisteten Überstunden des Arbeitnehmers streiten. Zu den Fragen der Darlegungs- und Beweislast hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.09.2021, Az. 2 Sa 289/20) klarstellende Ausführungen getätigt und die Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers dargestellt.

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