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Nachbesetzung von genehmigten Arztstellen in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)

Das SGB V sieht drei Möglichkeiten der Nachbesetzung von Arztstellen im MVZ vor.

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Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Keine Nachbesetzung von Arztsitzen bei Überversorgung nach dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes Im März 2015 fand die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu dem neu geplanten Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen um den Entwurf des Gesetzes stand auch hier die Verpflichtung der Zulassungsausschüsse Vertragsarztzulassungen dann nicht mehr nachzubesetzen, wenn eine Region formal einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent aufweist. Die Regelung um die Streichung des Ermessens (bisher ist in § 103 Absatz 3a SGB V die Formulierung „kann“) gewählt im Hinblick auf die Nachbesetzung durch die Zulassungsausschüsse…

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