MEDIZINANWALTBLOG
BGH: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
Am 22.06.2012 wurde die Pressemitteilung veröffentlicht, dass der Große Senat für Strafsachen des BGH über die Frage der Bestechlichkeit von Vertragsärzten entschieden hat. Danach sind Vertragsärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, nicht wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB strafbar. Auch die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 299 StGB (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) hat der BGH verneint. Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im…