MEDIZINANWALTBLOG
Kein Vertrieb von Arzneimitteln über Amazon
Das OLG Naumburg hat am 07.11.2019 entschieden, dass Versandapotheken über die Handelsplattform – den sog. Marketplace – Amazon keine apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Medikamente) verkaufen dürfen.
Selektives Vertriebssystem auch bei Nicht-Luxuswaren zulässig
Ein neues Urteil des OLG Hamburg bestätigt, auch Anbieter „hochwertiger“ Produkte, die keine Luxuswaren darstellen, dürfen den Verkauf ihrer Waren auf eBay verbieten Laut einem neuen Urteil des OLG Hamburg (22.03.2018, Az.: 3 U 250/16) dürfen Anbieter von hochwertigen Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produkten den Verkauf ihrer Produkte auf eBay und anderen Internet-Verkaufsplattformen verbieten. Damit knüpft das OLG Hamburg an das Coty-Urteil des EuGH vom 06. Dezember 2017 (Az.: C-230/16) an, demnach Anbieter von Luxuswaren ihren Händlern den Verkauf ihrer Waren über Verkaufsplattformen im Internet verbieten können. Diese Bestimmungen…