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Genehmigung Zweigpraxis bei Verbesserung der Versorgung

Für den Antrag auf Genehmigung einer Zweigpraxis bei Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren ist es erforderlich, dass der Antragssteller nachweisen kann, dass durch die Zweigpraxis die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten verbessert wird und gleichzeitig die Versorgung der Patienten an der Hauptbetriebsstätte nicht verschlechtert wird.   Dieses regelt § 24 Absatz 3 Satz 1 Ärzte-Zulassungsverordnung. Die quantitative und/oder qualitative Verbesserung an dem Standort der Zweigpraxis ist ausführlich in dem Antrag auf Genehmigung darzustellen. Das gewöhnliche Leistungsangebot von Praxen in der fachärztlichen Versorgung reicht beispielsweise nicht aus, um die Verbesserung in…

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