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Zahnklinik – berufswidrige Werbung; Entscheidung OVG Berlin-Brandenburg

Beschluss Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 17.08.2010, Aktenzeichen OVG 91 HB 1/08 Das Gericht hat in dem vorgenannten Beschluss entschieden, dass die Antragsteller gegen das Verbot berufswidriger Werbung verstoßen hatten. In dem Sachverhalt hatten sich mehrere Gemeinschaftspraxen und Einzelpraxen zu einer Praxisgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie traten sodann nach außen als „Zahnklinik B.“ auf und bewarben unter dieser Bezeichnung ihre Leistungen. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass bei den Patienten durch den Begriff „Zahnklinik“ der fehlerhafte Eindruck erweckt werde, dass dort eine Zahnbehandlung mit einer vollstationären Betreuung wahrgenommen werden kann. Diese Leistungen aber konnten die Antragssteller…

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Entscheidung zur Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen, BFH VI R 46/08

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen für Arbeitnehmer nur gilt, wenn der Arbeitgeber den Wagen zur tatsächlichen privaten Nutzung überlässt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hatte das zuständige Finanzamt im Wege des Anscheinsbeweises darauf geschlossen, dass das zu betrieblichen Zwecken bereitgestellte Fahrzeug auch privat genutzt wurde. Diese „Unterstellung“ des Finanzamtes ist der BFH nicht gefolgt und hat insoweit ausgeführt, dass wenn eine private Nutzung des PKW nicht feststehe, die fehlende Feststellung auch nicht durch einen Anscheinsbeweis zu Lasten des Steuerpflichtigen ersetzt werden könne.   

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