Entscheidung zur Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen, BFH VI R 46/08

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen für Arbeitnehmer nur gilt, wenn der Arbeitgeber den Wagen zur tatsächlichen privaten Nutzung überlässt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hatte das zuständige Finanzamt im Wege des Anscheinsbeweises darauf geschlossen, dass das zu betrieblichen Zwecken bereitgestellte Fahrzeug auch privat genutzt wurde. Diese „Unterstellung“ des Finanzamtes ist der BFH nicht gefolgt und hat insoweit ausgeführt, dass wenn eine private Nutzung des PKW nicht feststehe, die fehlende Feststellung auch nicht durch einen Anscheinsbeweis zu Lasten des Steuerpflichtigen ersetzt werden könne. 

 

Peter Ulrich Paul Rechtsanwalt Steuerberater

Peter Ulrich Paul
Rechtsanwalt
Steuerberater

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