MEDIZINANWALTBLOG

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Arzt im Internet – Antworten auf die Rechtsfragen

Wie präsentiert sich der moderne Arzt im Internet? Die eigene Website oder sogar ein eigenes „Facebook-Profil“, da stellt sich die Frage: Was ist berufsrechtlich erlaubt? Was ist zu beachten? In dem folgenden Artikel soll ein kurzer Überblick über die grundlegenden rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets gegeben werden.     Arzt-Website Bei der Erstellung einer eigenen Internetpräsenz müssen neben den berufsrechtlichen Regelungen ebenfalls wettbewerbsrechtliche Aspekte sowie die Vorgaben des Telemediengesetzes beachtet werden. In § 5 TMG sind beispielsweise die Allgemeinen Informationspflichten normiert. Hierzu gehört unter anderem die…

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Abgrenzung Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel

Abgrenzung Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel Die Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel ist eine in der Praxis häufig diskutiere Frage. Nicht ohne Grund, denn die Einstufung eines Produkts als häufig beabsichtigtes Nahrungsergänzungsmittel ist im Ergebnis nicht selten dem Arzneimittelbegriff zuzuordnen und somit den umfassenden Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterworfen. Die Abgrenzung erfolgt zunächst anhand der jeweiligen gesetzlichen Definition in § 2 AMG für Arzneimittel bzw. in § 1 Abs. 1 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) in Umsetzung der jeweiligen EU-Verordnung. Arzneimittel werden definiert als Stoffe oder Zubereitungen von Stoffen, die zur Anwendung…

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Arbeitnehmerüberlassung – Krankenhaus wird Arbeitgeber

Arbeitnehmerüberlassung – Krankenhaus wird zum Arbeitgeber § 10 AÜG Der in § 1 Abs. 1 S. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt Grundsatz der Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung berechtigt nur zur vorübergehenden und nicht zu einer auf Dauer angelegten Arbeitnehmerüberlassung. Eine auf Dauer angelegt Überlassung eines oder mehrerer Arbeitnehmer sei daher nicht von der erteilten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. § 1 Abs. 1 AÜG gedeckt. Die gesetzliche Rechtsfolge in § 10 AÜG sieht in solchen Fällen der unwirksamen Arbeitnehmerüberlassung vor, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und Arbeitnehmer zustande kommt. In einem vom…

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Nachbesetzungsverfahren bei Verzicht vertragsärztliche Zulassung

Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes wurde das Nachbesetzungsverfahren für Ärzte bei Verzicht, Tod oder Entziehung neu geregelt, soweit die Praxis des Vertragsarztes fortgeführt werden soll. Die Neuregelung findet sich in § 103 Absatz 3a SGB V, der mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen im Nachbesetzungsverfahren haben die Zulassungsausschüsse sämtliche Antragsverfahren neu gestaltet. Die Konsequenz der Umsetzung der Regelung aus § 103 Absatz 3a SGB V ist eine extrem lange Verfahrensdauer bei dem Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. Dieses lange Verfahren müssen alle Praxisabgeber von…

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