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Bewertungsportal bei Jameda teils unzulässig

Das OLG Köln hat am 14.11.2019 (Az. 15 U 89/19 + 15 U 126/19) entschieden, dass die Bewertungsplattform Jameda in Teilen unzulässig agiert. Damit können sich viele auf der Plattform ungewollt bewertete Ärzte nunmehr damit auseinandersetzen, ob die in ihrem Profil bei Jameda enthaltenen Bewertungsdaten in zulässiger Art und Weise veröffentlicht werden und Jameda auf Löschung / Unterlassung in Anspruch nehmen möchten.

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Kein Vertrieb von Arzneimitteln über Amazon

Das OLG Naumburg hat am 07.11.2019 entschieden, dass Versandapotheken über die Handelsplattform – den sog. Marketplace – Amazon keine apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Medikamente) verkaufen dürfen.

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