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Vertragsarzt verliert Honoraranspruch bei falscher Aufklärung zur Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

Eine neuere Entscheidung des saarländischen Landessozialgerichts (Urteil v. 22.06.2011 Az: L 2 KR 1/11) verstärkt nochmals die Aufklärungsanforderungen an den Vertragsarzt, wenn dieser eine Behandlung gegenüber einem Kassenpatienten erbringt. In dem zugrundeliegenden Fall klagte die Patientin als Versicherte gegen ihre Krankenkasse auf Zahlung von ihr verauslagter Behandlungskosten. Gegenüber der Patientin wurde seitens des Vertragsarztes behauptet, sie müsse für die ambulante Behandlung in Vorleistung treten, könne jedoch später problemlos Kostenerstattung gegenüber ihrer Krankenkasse verlangen. Die Krankenkasse lehnte dies wegen der fehlenden Voraussetzungen nach § 13 Abs. 3 SGB V ab. Das…

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Bundesverfassungsgericht erweitert das Werberecht für Ärzte / Zahnärzte

Mit seiner Entscheidung vom 1.6.2011 (Az.:1 BvR 233/10 + 1 BvR 235/10) hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Zahnärzte in ihren Werbemaßnahmen umfassend gestärkt und mit dieser Entscheidung gezeigt, dass die zeitlichen Veränderungen im Internet sowie sonstigen Werbemaßnahmen immer der heutigen Zeit angepasst werden können. Entscheidend sind dem Urteil nach nicht pauschale Aussagen gewisse Werbemaßnahmen seien unzulässig, sondern vielmehr steht jeweils eine Abwägung vorab, ob das Allgemeinwohl des Adressaten (Patienten) kreises nachteilig beeinflusst werden kann und / oder schützenswerte Allgemeininteressen berührt werden. In Kürze zu dem o.g. vom BVerfG zu…

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BSG: Zu den Voraussetzungen einer Sonderbedarfszulassung

Mit Urteil vom 08.12.2010 (Aktenzeichen: B 6 KA 36/09) hat das BSG ausführlich zu den Voraussetzungen einer Sonderbedarfszulassung Stellung genommen. Hierbei hat das Gericht insbesondere festgehalten: die Erteilung einer Sonderbedarfszulassung erfordert die Feststellung eines besonderen Versorgungsbedarfs der Versicherten liegen Leistungsangebote von Ärzten bereits vor, sind diese bei der Prüfung zu berücksichtigen, insbesondere deren geographische Erreichbarkeit; den Versicherten sind weitere Wege umso eher zuzumuten, je spezieller die erforderliche Qualifikation ist das Vorliegen eines Versorgungsbedarfs kann zweifelhaft sein, wenn andere bereits zugelassene Versorger in absehbarer Zeit den Versorgungsbedarf decken werden, weil sie…

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Blickfangwerbung durch Arzt nicht grundsätzlich berufswidrig

Eine neuere Entscheidung des Berufsgerichts für Heilberufe in Berlin (VG Berlin Urteil v. 12.01.2011 90 K 5.10 T) hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von großflächiger Blickfangwerbung (hier: 10 m x 1 m) bei einer Zahnarztpraxis beschäftigt. Im Ergebnis hat das Berufsgericht die Rechte des Zahnarztes zur Werbung gestärkt. Zwar sei anpreisende Werbung grundsätzlich berufswidrig, jedoch muss die Beurteilung im Einzelfall an der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit nach Art . 12 GG gemessen werden. Nach allen Berufsordnungen der Ärzte und Zahnärzte ist anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung grundsätzlich berufswidrig. Hintergrund…

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Keine Aufklärungspflicht des Arztes bei Blutentnahme

Das Landgericht Heidelberg urteilte zum Aktenzeichen 4 O 95/08, dass der Arzt dort nicht mehr aufklären muss, wo sich bereits dem medizinischen Laien die Risiken des Eingriff erschließen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Arzt bei einer Blutentnahme über mögliche Risiken wie Nervenverletzungen aufklären müsse. Bei dem Kläger war es nach der Blutnahme am Handrücken zu einer Nervenverletzung gekommen, die Lähmungserscheinungen hervorrief. Richtigerweise urteilte das Gericht in diesem konkreten Fall, dass bei der Blutentnahme keine Aufklärungspflicht des Arztes besteht. Dieses würde andernfalls im Praxisalltag zu einem erheblichen Aufwand und…

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