MEDIZINANWALTBLOG
Auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmer vor dem Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3)
Unternehmer haben sich vor dem erstmaligen Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) zu registrieren (§ 25 Medizinproduktegesetz). Nimmt ein Unternehmer erstmalig den Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) auf, so handelt dieser ordnungs- und wettbewerbswidrig, sofern er sich nicht VOR dem erstmaligen Vertrieb ordnungsgemäß registriert hat.
HCG C30 Globuli – Irreführende Bezeichnung ?
In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem LG Darmstadt (Urteil Landgericht Darmstadt vom 30.01.2020 zum Az. 15 O 25/19) hatte das Gericht zu entscheiden, ob der Herstellungsprozess eines homöopathischen Arzneimittels und der damit einhergehenden Potenzierung (hier C30) zu einer irreführenden Handlung der Apothekerin und einem Unterlassungsanspruch des abmahnenden Verbandes führen kann.
Bewertungsportal bei Jameda teils unzulässig
Das OLG Köln hat am 14.11.2019 (Az. 15 U 89/19 + 15 U 126/19) entschieden, dass die Bewertungsplattform Jameda in Teilen unzulässig agiert. Damit können sich viele auf der Plattform ungewollt bewertete Ärzte nunmehr damit auseinandersetzen, ob die in ihrem Profil bei Jameda enthaltenen Bewertungsdaten in zulässiger Art und Weise veröffentlicht werden und Jameda auf Löschung / Unterlassung in Anspruch nehmen möchten.
Kein Vertrieb von Arzneimitteln über Amazon
Das OLG Naumburg hat am 07.11.2019 entschieden, dass Versandapotheken über die Handelsplattform – den sog. Marketplace – Amazon keine apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Medikamente) verkaufen dürfen.
Auslobung von Prämien zur Anwerbung von Kunden verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz
In einer aktuellen Entscheidung vom 29.11.2018 hat der BGH (Az: I ZR 237/16) das Werben einer Versandapotheke mit einer Prämie in Höhe von 10€ für die Anwerbung von Neukunden durch Bestandskunden für wettbewerbswidrig erklärt. Die Werbung mit einer solchen Prämie verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.