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Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:   Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…

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Antrag auf vertragsärztliche Zulassung nach partieller Entsperrung

Kürzlich wurden in Hamburg wieder Fachbereiche partiell entsperrt: der Fachbereich für Nervenheilkunde und Augenheilkunde. Der Landesausschuss stellt in diesem Fall fest, dass keine Überversorgung mehr beseht und entsperrt den Bereich partiell mit der Folge, dass sich Bewerber als Vertragsärzte bewerben können. In diesem Verfahren müssen mehrere Punkte zwingend beachtet werden: Zum einen ist es häufig so, dass bereits die Ausschreibung durch die zuständigen Zulassungsausschüsse formelle Mängel enthalten. Das Bundessozialgericht hat klare Anforderungen an die Ausschreibungen der vertragsärztlichen Zulassungen bei der partiellen Entsperrung sowie die entsprechenden Bewerbungsfristen gestellt, die heute auch…

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