Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:

 

  • Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert.
  • Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen.
  • Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung zur Nachfolge ausschreiben.
  • In der hausärztlichen Versorgung werden die Weiterbildungsstellen gefördert.
  • Leistungen von Hochschulambulanzen sollen angemessen vergütet werden.
  • Kassenärztliche Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen zur Vermittlung eines Termins beim Facharzt einzurichten.
  • Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen.
  • Im Medizinproduktebereich wird für neue Methoden, bei denen Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse angewendet werden, ein systematisches Verfahren zur Methodenbewertung durch den GBA vorgesehen.
  • Die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung im Arznei- und Hilfsmittelbereich werden weiterentwickelt. Die Höhe des Apothekenabschlags wird gesetzlich festgelegt.
     

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) wurde am 11.06.2015 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet.

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

 

 

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