Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten
16 Juni 2015
Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:
- Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert.
- Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen.
- Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung zur Nachfolge ausschreiben.
- In der hausärztlichen Versorgung werden die Weiterbildungsstellen gefördert.
- Leistungen von Hochschulambulanzen sollen angemessen vergütet werden.
- Kassenärztliche Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen zur Vermittlung eines Termins beim Facharzt einzurichten.
- Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen.
- Im Medizinproduktebereich wird für neue Methoden, bei denen Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse angewendet werden, ein systematisches Verfahren zur Methodenbewertung durch den GBA vorgesehen.
- Die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung im Arznei- und Hilfsmittelbereich werden weiterentwickelt. Die Höhe des Apothekenabschlags wird gesetzlich festgelegt.
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) wurde am 11.06.2015 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet.
![Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht](https://www.medizinanwalt.de/wp-content/uploads/2016/01/STU_6126-2012-10-29-um-10-57-59-300x199.jpg)
Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht
Schlagwörter