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Werbung im Gesundheitswesen für Ärzte und Zahnärzte – hier OLG Frankfurt am Main bzgl. „perfekte Zähne“

OLG Frankfurt urteilt: (Zahn-) ärztliche Werbung für „perfekte Zähne“ unzulässig

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Werbung für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Aktuelles Urteil des VG Münster zur Werbung für zahnkosmetische Leistungen (Bleaching)   02.10.2018 Zahnärzte und Ärzte stehen immer wieder vor der Frage, ob und wie sie für sich, ihre Praxis und ihre Leistungen werben dürfen. In der Tat sind die Möglichkeiten durch die Vorschriften der (zahn-) ärztlichen Berufsordnungen sehr beschränkt. Denn prinzipiell ist jede Art der Werbung untersagt, um einer Kommerzialisierung des Arztberufes vorzubeugen. In den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung die Regeln jedoch in vielerlei Hinsicht gelockert. Sodass es (Zahn-) Ärzten mittlerweile in bestimmten Grenzen erlaubt ist für ihre…

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Gesundheitsbezogene Werbung – erlaubt?

Die Health Claims Verordnung der EU regelt, unter welchen Voraussetzungen Lebensmittel und andere Gesundheitsprodukte mit gesundheitsbezogenen Angaben werben dürfen.   Die Verwendung gesundheitsbezogener Werbung ist unionsweit strengen Auflagen unterstellt. Besonders Vertreiber von Gesundheitsprodukten stehen daher regelmäßig vor der Frage, inwiefern sie mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, Kosmetika & Co werben dürfen. Grundsätzlich ist immer dann Vorsicht geboten, wenn ein Wirkungszusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt und dem körperlichen Organismus hergestellt wird. Hierbei handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben, welche nur zulässig sind, wenn die behauptete Wirkung auch tatsächlich wissenschaftlich nachgewiesen…

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