MEDIZINANWALTBLOG

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Werbung für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Aktuelles Urteil des VG Münster zur Werbung für zahnkosmetische Leistungen (Bleaching)   02.10.2018 Zahnärzte und Ärzte stehen immer wieder vor der Frage, ob und wie sie für sich, ihre Praxis und ihre Leistungen werben dürfen. In der Tat sind die Möglichkeiten durch die Vorschriften der (zahn-) ärztlichen Berufsordnungen sehr beschränkt. Denn prinzipiell ist jede Art der Werbung untersagt, um einer Kommerzialisierung des Arztberufes vorzubeugen. In den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung die Regeln jedoch in vielerlei Hinsicht gelockert. Sodass es (Zahn-) Ärzten mittlerweile in bestimmten Grenzen erlaubt ist für ihre…

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Approbation ohne Gleichwertigkeitspruefung!

Erfolg! Ein langer Atem und eine umfassende Dokumentation des Studieninhalts zahlen sich aus. Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht den Anspruch einer Zahnärztin aus einem Drittstaat auf Erteilung der Approbation durchsetzen. Streitig war die Frage, ob das zahnmedizinische Studium mit der deutschen zahnmedizinischen Ausbildung als gleichwertig eingestuft werden kann. Im Antragsverfahren hatte sich die Approbationsbehörde eines Sachverständigen bedient, der der Auffassung war, dass die zahnmedizinische Ausbildung nicht gleichwertig sei. Gegen den auf dieser Basis ergangenen Bescheid erhoben wir für unsere Mandantin Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auf unseren Vortrag hin beauftragte das Verwaltungsgericht…

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Eingeschränktes Werberecht für Praxisärzte: Bezeichnung als „Zentrum für…“

Eingeschränktes Werberecht für Praxisärzte: Bezeichnung als „Zentrum für…“ Anlässlich aktuell laufender Verfahren zur Zulässigkeit der Verwendung der Bezeichnung als „Zentrum für…“ sei auf die Änderung des Werberecht Ärzte durch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 7.3.2012 hingewiesen (1 BvR 1209/11 (KG)). Das Gericht hatte die Frage der Zulässigkeit der Bezeichnung „Zentrum“ im Zusammenhang mit dem Werberecht von Zahnärzten und Ärzten zu entscheiden. Immer häufiger tauchen Arztpraxen auf, die sich mit der Bezeichnung als „Zentrum für….“ auf dem Markt präsentieren. Dies ist den Ärztekammern häufig ein Dorn im Auge, da – zumindest nach älterer…

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Bundesverfassungsgericht erweitert das Werberecht für Ärzte / Zahnärzte

Mit seiner Entscheidung vom 1.6.2011 (Az.:1 BvR 233/10 + 1 BvR 235/10) hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Zahnärzte in ihren Werbemaßnahmen umfassend gestärkt und mit dieser Entscheidung gezeigt, dass die zeitlichen Veränderungen im Internet sowie sonstigen Werbemaßnahmen immer der heutigen Zeit angepasst werden können. Entscheidend sind dem Urteil nach nicht pauschale Aussagen gewisse Werbemaßnahmen seien unzulässig, sondern vielmehr steht jeweils eine Abwägung vorab, ob das Allgemeinwohl des Adressaten (Patienten) kreises nachteilig beeinflusst werden kann und / oder schützenswerte Allgemeininteressen berührt werden. In Kürze zu dem o.g. vom BVerfG zu…

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