MEDIZINANWALTBLOG

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Bundesverwaltungsgericht: E-Zigarette kein Arzneimittel oder Medizinprodukt!

Nun steht es fest! Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt – Partner bei Vorberg&Partner – erzielte heute (20.11.2014) einen herausragenden Erfolg in Sachen E-Zigaretten am BVerwG. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es sich bei E-Zigaretten weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte handelt! Dies hat große Auswirkungen auf den Vertrieb entsprechender Produkte, da nun geklärt ist, dass der Verkauf von E-Zigaretten keiner gesonderten Zulassung bedarf! E-Zigaretten und Liquids werden weiterhin in Tabakläden und im Internet frei verkäuflich sein.     

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ÄrzteCup Golf 2013

Gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank veranstalten wir auf der Golfanlage des GC Gut Haseldorf  unseren alljährlichen Ärzte Cup. Am Freitag, 06. September 2013 ab 15 Uhr begrüßen wir Ärzte, Leistungserbringer aus Gesundheitsberufen, Geschäftsführer von MVZ, Pharmaunternehmen, Pharmahändler und Apotheker zum Ärzte Cup Golf 2013. Alle erforderlichen Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung können Sie der Homepage www.aerztecup.de entnehmen sowie dem Ärzte Cup Golf 2013-Flyer.   Wir freuen uns auf Sie! Bei Fragen kontaktieren Sie uns.

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Ehrenamtliche Tätigkeit begründet kein Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 29.08.2012 (BAG Az. 10 AZR 499/11) entschieden, dass durch die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Dies jedenfalls dann, sofern keine besonderen Interessen zur Umgehung von zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften vorliegt. Rechtlich zulässig ist auch eine Unentgeltlichkeit der Dienstleistung, solange keine Grenze des Missbrauchs erreicht wird und üblicherweise keine Vergütung bei der ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit zu erwarten ist.     

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Beschluss über Verschärfung Bedarfsplanungsrichtlinie am 06.09.2012 geplant!

Wir möchten dringend auf die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 06.09.2012 hinweisen. Es liegt bereits ein Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, wonach zehn weitere ärztliche Fachgruppen in die Bedarfsplanung einbezogen werden sollen. Hierzu gehören folgende Facharztgruppen: Kinder- und Jugendpsychiater Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Physikalische und Rehabilitations-Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen Humangenetiker Laborärzte Pathologen und Transfusionsmediziner Die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist zum 06.09.2012 geplant mit der Folge, dass alle Zulassungsanträge nur noch nach altem Recht behandelt werden, wenn die Anträge bis zum 06.09.2012, 24 Uhr gestellt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an…

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Onkologievereinbarung Hamburg

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat bekannt gegeben, dass die Onkologievereinbarung in Hamburg unbefristet verlängert wurde.     

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