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Praxisverkauf – Steuervergünstigungen nur bei Einstellung der Tätigkeit

Einnahmen aus dem Verkauf einer Praxis sind steuerpflichtig. Viele Ärzte können aber von folgenden Vergünstigungen profitieren: Einen Freibetrag von 45.000 € gibt es, sofern der Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Der Betrag vermindert sich um den Teil des Gewinns, der die Grenze von 136.000 € übersteigt. Ein ermäßigter Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen regulären Tarifs wirkt – bei einem Verkauf ab dem 55. Lebensjahr oder einer dauernden Berufsunfähigkeit – auf die Beträge, die den Freibetrag übersteigen. Mindestens wird der Eingangssteuersatz von 14 % angesetzt….

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Einstweiliger Rechtschutz gegen RLV Zuweisung

Das Sozialgericht Marburg hat jüngst entschieden (Beschluss vom 11.04.2011), dass für ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gegen RLV-Zuweisungen hohe Anforderungen zu stellen sind. Das Sozialgericht stellt klar, dass der Arzt darlegen muss, weshalb der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis aktuell gefährdet sind. Hier komme es maßgeblich auf die aktuelle Einkommenslage und nicht auf mögliche Verluste der Vergangenheit an. Festzuhalten ist, dass der Antragsteller im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens eine existenzbedrohende Situation beweisen muss. Das Vorliegen von finanziellen Einbußen ist hierfür nicht ausreichend. 

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Zivilprozesskosten steuerlich abziehbar

Der BFH hat jüngst entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Im dem vom BFH zu entscheidenden Fall war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. Nachdem ihr Arbeitgeber nach sechs Wochen seine Gehaltszahlungen einstellte, nahm die Klägerin ihre Krankentagegeldversicherung in Anspruch. Nach rund einem halben Jahr wurde bei der Klägerin zusätzlich zur Arbeitsunfähigkeit auch Berufsunfähigkeit diagnostiziert. Aufgrund dieses Befundes stellte die Krankenversicherung die Zahlung des Krankentagegelds ein, weil nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Verpflichtung zur Zahlung von Krankentagegeld mehr bestehe. Daraufhin…

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Mit eigenen Sanierungsmaßnahmen abwarten

Die Fraktionen von CDU, CSU und FDP haben jüngst einen Gesetzentwurf zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen vorgelegt. Nach dem Gesetzentwurf sind künftig Aufwendungen am eigenen Gebäude, welches vor 1995 gebaut wurde, für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen im Jahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme und in den folgenden neun Kalenderjahren jeweils bis zu 10 Prozent wie Sonderausgaben abziehbar. Die Förderung stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab und setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Weiterhin darf…

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Steuertipp – Freigrenze von 110 EUR für Betriebsveranstaltungen

Nach einer jüngeren Entscheidung des Finanzgerichts Hessen besteht keine Notwendigkeit, die Freigrenze von 110,- EUR für Betriebsveranstaltungen an die allgemeine Preissteigerung anzupassen. Somit bleibt es dabei, Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine übliche Betriebsveranstaltung wie z.B. eine Weihnachtsfeier sind absetzbar und bleiben für die Arbeitnehmer frei von der Lohnsteuer, wenn die Freigrenze von 110,- EUR je Veranstaltung nicht überschritten wird. Sind die Kosten (Gesamtsumme dividiert durch die Teilnehmerzahl) allerdings höher, liegt in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor – nicht nur hinsichtlich des die 110,- EUR überschreitenden Betrages. 

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