Mit eigenen Sanierungsmaßnahmen abwarten

Die Fraktionen von CDU, CSU und FDP haben jüngst einen Gesetzentwurf zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen vorgelegt. Nach dem Gesetzentwurf sind künftig Aufwendungen am eigenen Gebäude, welches vor 1995 gebaut wurde, für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen im Jahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme und in den folgenden neun Kalenderjahren jeweils bis zu 10 Prozent wie Sonderausgaben abziehbar. Die Förderung stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab und setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Weiterhin darf die Baumaßnahme nicht bereits anderweitig öffentlich gefördert sein und es dürfen keine zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Da nach dem Gesetzentwurf die Aufwendungen nur absetzbar sind, sofern die Baumaßnahmen nach dem 31.12.2011 begonnen wurden, sollte die Vornahme/Beauftragung wenn möglich verschoben werden, um die geplante steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. 

 

Peter Ulrich Paul Rechtsanwalt Steuerberater

Peter Ulrich Paul
Rechtsanwalt
Steuerberater

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