Steuertipp – Freigrenze von 110 EUR für Betriebsveranstaltungen

Nach einer jüngeren Entscheidung des Finanzgerichts Hessen besteht keine Notwendigkeit, die Freigrenze von 110,- EUR für Betriebsveranstaltungen an die allgemeine Preissteigerung anzupassen. Somit bleibt es dabei, Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine übliche Betriebsveranstaltung wie z.B. eine Weihnachtsfeier sind absetzbar und bleiben für die Arbeitnehmer frei von der Lohnsteuer, wenn die Freigrenze von 110,- EUR je Veranstaltung nicht überschritten wird. Sind die Kosten (Gesamtsumme dividiert durch die Teilnehmerzahl) allerdings höher, liegt in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor – nicht nur hinsichtlich des die 110,- EUR überschreitenden Betrages. 

Peter Ulrich Paul Rechtsanwalt Steuerberater

Peter Ulrich Paul
Rechtsanwalt
Steuerberater

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