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eAU für Ärzte ab dem 01. Oktober 2021 Pflicht

Aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) folgt die nun für Ärzte ab dem 01.10.2021 verbindliche Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch (eAU) über ihre Praxisverwaltung an die Krankenkassen zu übermitteln. Mit der digitalen Übermittlung wird das Ziel verfolgt, das Meldeverfahren im Krankheitsfall für die Beteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Betroffen von dieser Umsetzungspflicht sind nur die gesetzlich Versicherten sowie die behandelnden Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Nicht umfasst sind dagegen Privatversicherte bzw. die Privatärzte.

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Beschäftigung von Entlastungsassistenten zur Erziehung von Kindern (§ 32 Absatz 2 Ärzte-ZV)

Ein Vertragsarzt darf nach den Regeln gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 Nummer 2 Ärzte-ZV einen Vertreter oder einen Assistenten während Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu einer Dauer von 36 Monaten, wobei dieser Zeitraum nicht zusammenhängend genommen werden muss, beschäftigen.

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Corona Update: Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung im „Einzelfall“ und Verfassungswidrigkeit der Corona-Impfverordnung?

Am 11.03.2021 wurde eine aktualisierte Fassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verkündet, die bereits am 08.03.2021 -also rückwirkend- in Kraft getreten ist.

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Fragen im zulassungsrechtlichen Nachbesetzungsverfahren: bis wann kann der Antrag auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens zurückgenommen werden?

Bis wann kann ein Vertragsarzt seinen Antrag auf Durchführung der Nachbesetzung zurücknehmen?

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Nachbesetzung von genehmigten Arztstellen in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)

Das SGB V sieht drei Möglichkeiten der Nachbesetzung von Arztstellen im MVZ vor.

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